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   FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00 F   

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https://dejure.org/2003,9161
FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00 F (https://dejure.org/2003,9161)
FG Münster, Entscheidung vom 15.01.2003 - 1 K 5296/00 F (https://dejure.org/2003,9161)
FG Münster, Entscheidung vom 15. Januar 2003 - 1 K 5296/00 F (https://dejure.org/2003,9161)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorliegen eines gewerblichen Grundstückshandels durch Einschaltung einer GmbH; Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit von privater Vermögensverwaltung ; Zurechnung des Eigentums aufgrund wirtschaftlicher Verfügungsmacht

  • Wolters Kluwer

    Vorliegen gewerblichen Grundstückshandels; Übertragung wirtschaftlichen Eigentums unter Gewährung einer Vergütung; Maßgeblichkeit der Drei-Objekt-Grenze; Gewerbliche Tätigkeit durch Zurverfügungstellung eines Grundstücks zur Bebauung; Vorliegen von Gestaltungsmissbrauch

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1
    Einschaltung einer GmbH

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Immobilien: - Einschaltung einer GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2003, 934
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (13)

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Werden dagegen mindestens 4 Objekte in einem engen zeitlichen Zusammenhang - in der Regel 5 Jahre - zwischen Anschaffung bzw. Errichtung und Verkauf veräußert, so kann von einem gewerblichen Grundstückshandel ausgegangen werden, weil die äußeren Umstände den Schluss zulassen, dass es dem Steuerpflichtigen auf die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung ankommt (Beschluss des GrS des BFH vom 10. Dezember 2001 GrS 1/98, BFHE 197, 240, BStBl. II 2002, 291 m.w.N.).

    Diese "Drei-Objekte-Grenze" gilt auch in Fällen der Bebauung und des anschließenden Verkaufs (so ausdrücklich der Beschluss des GrS des BFH BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 auf den Vorlagebeschluss des X. Senats des BFH vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332).

  • FG Münster, 24.11.2000 - 5 K 5966/97

    Zurechnung von Objekten einer beherrschten Kapitalgesellschaft

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Diese Einschaltung des Dritten muss dann als nur "formal" angesehen werden (FG Münster, Urteil vom 24.11.2000 5 K 5966/97 E, G, EFG 2001, 630).
  • BFH, 20.09.1995 - X R 94/92

    § 10 e Abs. 6 EStG bei einer auf fremdem Grund und Boden errichteten Wohnung.

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Entscheidend ist dabei das Gesamtbild der Verhältnisse im Einzelfall (BFH-Urteil vom 20.9.1995 X 94/92, BFHE 178, 429, BStBl II 1996, 186).
  • BFH, 27.09.1988 - VIII R 193/83

    Sachherrschaft, die ausschließlich oder ganz überwiegend nur im Interesse eines

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Nur diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen geführt wird, bei dem sich also der Erfolg oder Misserfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt, ist Unternehmer (BFH-Urteil vom 24.9.1991 VIII R 349/83, BStBl II 1992, 330; BFH-Urteil vom 27.9.1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
  • BFH, 04.02.1998 - XI R 35/97

    Zurechnung von Vermietungseinkünften

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Die in § 39 Abs. 2 Nr. 1 Satz 2 AO aufgeführten Beispiele der Treuhand, des Sicherungseigentums und des Eigenbesitzes lassen erkennen, dass hierbei insbesondere die Fälle des Auseinanderfallens von zivilrechtlichem und wirtschaftlichem Eigentum gemeint sind, bei denen die formale Rechtsmacht durch im Innenverhältnis gegebene Befugnisse begrenzt wird (BFH-Urteil vom 4.2.1998 XI R 35/97, BFHE 185, 121, BStBl II 1998, 542).
  • BFH, 18.09.1991 - XI R 23/90

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Veräußerung von vier Objekten in fünf Jahren

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Für die Abgrenzung einer gewerblichen Tätigkeit vom Bereich der privaten Vermögensverwaltung kommt es bei Grundstücksgeschäften darauf an, ob nach dem Gesamtbild der Betätigung und unter Berücksichtigung der Verkehrsauffassung die Ausnutzung substanzieller Vermögenswerte durch Umschichtung gegenüber der Nutzung von Grundbesitz i.S. einer Fruchtziehung aus zu erhaltenden Substanzwerten entscheidend in den Vordergrund tritt (BFH-Urteil vom 18. September 1991 XI R 23/90, BFHE 165, 521, BStBl II 1992, 135).
  • BFH, 24.09.1991 - VIII R 349/83

    Zurechnung betrieblicher Einkünfte nach dem Erbfall, wenn der Betrieb

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Nur diejenige Person, nach deren Willen und auf deren Rechnung und Gefahr das Unternehmen geführt wird, bei dem sich also der Erfolg oder Misserfolg der gewerblichen Betätigung in ihrem Vermögen unmittelbar niederschlägt, ist Unternehmer (BFH-Urteil vom 24.9.1991 VIII R 349/83, BStBl II 1992, 330; BFH-Urteil vom 27.9.1988 VIII R 193/83, BFHE 154, 525, BStBl II 1989, 414).
  • BFH, 29.10.1997 - X R 183/96

    Drei-Objekt-Grenze bei Errichtung in Veräußerungsabsicht?

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Diese "Drei-Objekte-Grenze" gilt auch in Fällen der Bebauung und des anschließenden Verkaufs (so ausdrücklich der Beschluss des GrS des BFH BFHE 197, 240, BStBl II 2002, 291 auf den Vorlagebeschluss des X. Senats des BFH vom 29. Oktober 1997 X R 183/96, BFHE 184, 355, BStBl II 1998, 332).
  • BFH, 01.06.1994 - X R 40/91

    Auch bei voller Kostentragung Abzugsbetrag nach § 10 e Abs. 1 EStG und

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Das ist dann der Fall, wenn dem Herausgabeanspruch des zivilrechtlichen Eigentümers keine wirtschaftliche Bedeutung mehr zukommt oder ein solcher Herausgabeanspruch nicht mehr besteht (BFH-Urteil vom 21.5.1992 X R 61/91, BFHE 168, 251, BStBl II 1992, 944; BFH-Urteil vom 1.6.1994 X R 40/91, BFHE 174, 442, BStBl II 1994, 752).
  • BFH, 18.12.2001 - VIII R 5/00

    Wesentliche Beteiligung; verdeckte Einlage in eine KapG

    Auszug aus FG Münster, 15.01.2003 - 1 K 5296/00
    Diese wirtschaftliche Verfügungsmacht markiert auch den Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums (BFH-Urteil vom 19.12.2001 VIII R 5/00, BFH/NV 2002, 640).
  • BFH, 21.05.1992 - X R 61/91

    Begünstigung von Wohnungen gem. § 10e EStG

  • BFH, 18.05.1995 - IV R 125/92

    Zur Zurechnung von Anteilen an einer GbR nach ihrer Übertragung auf die Ehegatten

  • BFH, 17.06.1998 - X R 68/95

    Gewerblicher Grundstückshandel bei GmbH-Beteiligung

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